Praxisanleitung in der Pflege

Du befindest Dich gerade in der Weiterbildung zum Praxisanleiter?

Perfekt! Denn auf altenpflege4you erhältst Du wertvolle Tipps und Informationen, zum Beispiel zur Beurteilung eines Schülers

 



Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung in der Altenpflege

Die wichtigste Arbeitsgrundlage eines Praxisanleiters ist die jeweilige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung.

 

Die Aufgabe eines Praxisanleiters der Altenpflege ist im § 2 wie folgt festgelegt:
"… die Schülerin oder den Schüler schrittweise an die eigenständige Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben heranzuführen und den Kontakt mit der Altenpflegeschule zu halten." 

 

Die Beurteilung des Schülers

Am Ende eines Ausbildungsabschnittes füllt der Praxisanleiter die Beurteilung des Schülers aus. Den Beurteilungsbogen erhält der Praxisanleiter von der Schule. Dieser kann von Schule zu Schule stark variieren. Meist ist auch ein Notenvorschlag durch den Praxisanleiter zu erbringen.

Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung schreibt dazu im § 3: 
"… Die Note für die praktische Ausbildung wird im Benehmen mit dem Träger der praktischen Ausbildung festgelegt."   

 

Beurteilung von Schülern, Laptop

 

 

Die Notenvergabe (oder Punkte) gestaltet sich für den Praxisanleiter häufig schwierig.

 

Der Praxisanleiter soll einen Kollegen beurteilen, zu dem meist ein recht freundschaftlicher Kontakt besteht.

 

 

 

altenpflege4you.de möchte nachfolgend einige Hinweise zu den Noten und deren Bedeutung geben, um die Beurteilung zu erleichtern.

 

Notenvergabe Praxis

Auch bei der Notenvergabe hilft uns das Gesetz: die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung. Im § 4 ist folgendes festgehalten:

 

"sehr gut" = Note 1

wenn die Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht

 

"gut" = Note 2
wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht

 

"befriedigend" = Note 3
wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht

 

"ausreichend" = Note 4

wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht

 

"mangelhaft" = Note 5
wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können

 

"ungenügend" = Note 6
wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können

 

Mit diesen Hinweisen hat der Gesetzgeber schon recht deutlich dargestellt, was jede einzelne Note bedeutet bzw. welche Leistung hinter der Note zu erwarten ist. Wir möchten zur besseren Verständlichkeit noch einige weiterführende Tipps geben:



Leistungen beurteilen - Tipps und Hinweise

Grundsätzlich gilt der Satz:
keine Beurteilung ohne (objektive) Beobachtung.
Um eine möglichst objektive Beurteilung erstellen zu können, empfiehlt es sich, seine Kollegen zum jeweiligen Schüler zu befragen.

 

Grundsätzlich gilt auch der Satz:
die Beurteilung erfolgt immer gemessen am Ausbildungsstand

 

Note 1 =
laut Gesetz: Leistungen entsprechen den Anforderungen im besonderen Maße

D. h. der Schüler ragt durch seinen enormen Wissensumfang, durch seine hohe Selbstständigkeit, durch seine große Sorgfalt in der Ausführung seiner Aufgaben und durch seine positiven Verhaltensweisen hinaus. 

 

Note 2 =

laut Gesetz: Leistungen entsprechen voll den Anforderungen

D. h. der Schüler lässt Selbstständigkeit im Denken und Handeln erkennen; angemessene Aufgaben erledigt er zuverlässig und fast immer fehlerfrei.

 

Note 3 =

laut Gesetz: Leistungen entsprechen im Allgemeinen den Anforderungen

D. h. dass die Kollegen mit den Leistungen des Schülers zufrieden ist. Nur gelegentlich treten Fehler auf.

 

Note 4 =

laut Gesetz: Leistungen entsprechen noch im Ganzen den Anforderungen

D. h. der Schüler weist in seiner Arbeit häufig Mängel auf bzw. er stellt diese trotz mehrfacher Hinweise nicht ab. Seine Verhaltensweisen sind ebenso von Mängeln geprägt.

 

Note 5 =

laut Gesetz: Leistungen entsprechen nicht den Anforderungen, aber Grundkenntnisse sind vorhanden und Mängel sind behebbar

 

D. h. das die Leistungen des Schülers nicht den Anforderungen entsprechen. Aber der Schüler ist einsichtig und kann seine Mängel in absehbarer Zeit durch Fleiß und großem Einsatz abstellen. 

Bei dieser Notenvergabe ist das persönliche Gespräch mit der Schule zu suchen. 

 

Note 6 =

laut Gesetz: Grundkenntnisse sind extrem lückenhaft; Mängel können in absehbarer Zeit nicht behoben werden

 

D. h. der Schüler zeigt keine Einsicht in seinen negativen Verhaltensweisen und dementiert seine Fehler rigoros. Das Gespräch mit der Schule ist umgehend zu suchen und gemeinsam sollte nach Lösungen gesucht werden.

 

Beurteilung eines Schülers - weitere Hilfen

Ist man sich immer noch unsicher in der Beurteilung, können diese beiden Fragen eine gute Hilfestellung bieten:
Würde ich mich von diesem Schüler pflegen lassen; meinen Geist, meinen Körper und meine Seele ihm vollständig anvertrauen? 
Müsste ich nun meine Mutter / meinen Partner (oder einen anderen vertrauten Menschen) von diesem Schüler pflegen lassen  - wie würde dann meine Beurteilung ausfallen?



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