Kontraktur
lat. contrahere = sich zusammenziehen
Als Kontraktur bezeichnet man die Funktions- und Bewegungseinschränkung von Gelenken, welche durch die Verkürzung von Sehnen, Muskeln, Bändern und
/ oder Schrumpfung der Gelenkkapseln und / oder Verwachsung der Gelenkflächen bedingt ist. Als Folge einer Kontraktur ist die Versteifung des betroffenen Gelenkes zu
sehen.
Kontrakturgefährdet sind insbesondere
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Pflegebedürftige mit degenerativen oder entzündlichen Gelenkerkrankungen, z. B. Gicht, Rheuma, Arthrose
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Pflegebedürftige mit Verbrennungen im Bereich des Gelenks
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Pflegebedürftige mit Apoplex, Querschnittslähmung, Morbus Parkinson, Multiple Sklerose
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Pflegebedürftige, die aufgrund von Schmerzen eine Schonhaltung einnehmen
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Pflegebedürftige mit Frakturen, Schienen, Gipsverbänden
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bettlägerige, bewusstlose und / oder langzeitbeatmete Pflegebedürftige
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fixierte sowie sehr weich gelagerte Pflegebedürftige
gefährdet sind primär die großen Gelenke
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Schultergelenk
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Ellenbogengelenk
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Handgelenk
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Hüftgelenk
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Kniegelenk
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Sprunggelenk
Ätiologie einer Kontraktur
Die Ursache ist immer die Folge mangelnder Bewegung des betroffenen Gelenks.
Kontraktur Einteilung (entsprechend der Schädigung)
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arthrogene Kontrakturen
durch Immobilität und Inaktivität fehlen die Bewegungen, die die Muskeln, Sehnen und Bänder verkürzen und dehnen
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neurogene Kontrakturen
Erkrankungen des Nervensystems, z. B. Apoplex, Gehirn - und Rückenmarksverletzungen
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tendomyogene / fasziogene Kontrakturen
entstehen aufgrund von Entwicklungsstörungen, Verletzungen und / oder Entzündungen an Knochen und Gelenken
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dermatogene Kontrakturen
durch flächige Narben (nach großflächigen Verbrennungen / Verätzungen in Gelenknähe) - es kommt zur Defektheilung mit Narbenbildung (Narben schrumpfen und es
entsteht ein Narbenzug, der eine Bewegung behindert bzw. verhindert
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psychogene Kontrakturen
z. B. Demenz, Depression, Autismus
Kontraktur Einteilung (entsprechend der Gelenkfehlstellung)
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Beugekontraktur
ist die Gelenksteife in Flexion (Beugestellung) - eine Streckung der Extremität ist nicht möglich
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Streckkontraktur
Gelenksteife in Extension (Streckstellung) - eine Beugung der Extremität ist nicht möglich
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Adduktionskontraktur
Gelenksteife in Adduktionsstellung - eine Abduktion (Abspreizen nach außen) der Extremität ist nicht möglich
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Abduktionskontraktur
Gelenksteife in Abduktionsstellung - das Anlegen der Extremität zur Körpermitte ist nicht möglich
Woran erkenne ich eine Kontraktur?
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eingeschränkte aktive und passive Beweglichkeit des Gelenkes:
Beugen (Flexion), Strecken (Extension), Abspreizen (Abduktion), Anlegen (Adduktion) der Extremität
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Zwangshaltung -> Gelenk ist in einer Position fixiert
zum Beispiel: bei Apoplex-Patienten ist z. B. die stärker betroffene Hand nach innen gedreht und die Finger sind maximal gebeugt; das Öffnen ist sehr
erschwert, z. T. nicht möglich
„Sonderfall“ Spitzfuß
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ist die Kontraktur des Sprunggelenks
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ist die häufigste Kontraktur bei bettlägerigen Pflegebedürftigen
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der Fuß wird in Streckstellung gebracht durch:
a) den Auflagedruck der Bettdecke
b) das Eigengewicht des Fußes
Versteift sich das Gelenk, kann der Pflegebedürftige nur noch auf Zehenspitzen und schmerzhaft hinkend gehen; der Fuß kann nicht
mehr abgerollt werden.
Allgemeine kontrakturprophylaktische Maßnahmen:
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Fixierungen können Kontrakturen fördern. Daher muss jedes Für und Wider einer Fixierung sorgfältig abgewogen werden.
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Bei Pflegebedürftigen mit wenig Eigenbewegung sind häufige kleine Positionswechsel (vgl. Mikrolagerungen
zur Dekubitusprophylaxe) durchzuführen. Dies bezieht sich auch auf den sitzenden Pflegebedürftigen.
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Ein Rollstuhl dient in erster Linie der Fortbewegung. Für längeres Sitzen ist ein Stuhl zu wählen. Dabei hat der Pflegebedürftige festen
Bodenkontakt mit seinen Füßen.
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Gymnastik, Sitztanz, Krafttraining sind weitere Elemente, die zur
Kontrakturenprophylaxe eingesetzt werden sollten.
Kontrakturenprophylaxe muss vom ersten Tag des Einzuges an stattfinden und auf den
Erhalt der gesamten Mobilität abzielen.